Messeausstattung

Finanzierung

Flexible Finanzierungslösungen für Messestände & Eventausstattung

Persönliche Beratung vom Messe-Profi

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Expertentipp zu Finanzierung

Messeausstattung lässt sich über Leasing oder Miete vollständig in der GuV als Betriebsausgabe absetzen – kein Anlagegegenstand, keine Abschreibung.

Profi-Tipp: Prüfe bei Leasing-Angeboten immer die Restwertklausel: Einige Anbieter setzen den Restwert künstlich niedrig an, um die monatliche Rate attraktiv wirken zu lassen – hohe Restwert-Ausgleichszahlungen am Vertragsende sind die Folge.

Porträt Mike Harder

Beratung & Service

Unsicher bei der Planung? Wir beraten dich.

Von der Standkonzeption über Druckdaten bis zum Auf- und Abbau: unser Team unterstützt dich bei jedem Schritt.

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